Im Falle eines Haftpflichtschadens erstelle ich Ihnen ein professionelles Schadengutachten und unterstütze Sie auf Ihren Wunsch hin um die Schadensregulierung, mit Hilfe einer fachlich versierten Partnerkanzlei. Anfallende Kosten für das Gutachten sowie die des Anwalts übernimmt im Haftpflichtschadenfall, die gegnerische Versicherung.
Leistungen
Hierbei handelt es sich um ein ausführliches Wertgutachten. Ihr Fahrzeug wird einer detaillierten Prüfung unterzogen, großzügig Fotodokumentiert und Benotet. Lackschichtdickenmessung ist inklusive.
Die Versicherungsgesellschaften verlangen für Young- und Oldtimer, eine Kurzbewertung zur Einstufung in der Versicherung. Ich biete Ihnen ein mehrseitiges Bewertungszertifikat mit 12 Fahrzeugfotos, welche von allen Oldtimer-Versicherungen anerkannt wird.
Was bisher geschah . . .
An dieser Stelle möchte ich mich an alle Kunden die ihr Vertrauen in die SVS gelegt haben, bedanken.

Vielen Dank Eva!
Das SVS Team wünscht dir und deinem Beetle weiterhin alles Gute
Vielen Dank Kumar!
Lieber Kumar, du bist ein sehr angenehmer Typ, ich wünsche dir weiterhin gute Fahrt und bleib so wie du bist
Besten Dank Lukasz!
Mein Bester, bist ein cooler Typ, das SVS-Team dankt dir und wünscht alles Gute weiterhinFAQs
“ Was kostet ein Kfz Schadensgutachten? ”
Sind Sie Unfall-Geschädigter, kostet Sie das Gutachten nichts. Die gesetzlichen Regularien schreiben vor, dass die Versicherung des Unfall-Verursachers für den Schaden aufkommen muss. Darin eingeschlossen sind auch Anwaltskosten zur Verteidigung.
“ Sollte ich einen Anwalt im Schadensfall hinzuziehen? ”
Als Unfall-Geschädigter darf ein Anwalt herangezogen werden, dazu rate ich Ihnen auch. Mit rechtlichem Beistand kann das volle potentielle Recht ausgeschöpft werden. Eine Rechtsschutzversicherung ist zwar vorteilhaft, aber nicht notwendig. Der Versicherer des Unfall-Verursachers ist für die Erstattung der Anwaltskosten gesetzlich angeordnet.
“ Kann ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen? ”
Sollten Sie bei einem Unfall Geschädigter sein, lautet die Antwort, ja.
“ Bin ich zur Reparatur verpflichtet oder darf ich den Schaden auch auszahlen lassen? ”
Nein, Sie sind nicht zur Reparatur verpflichtet. Selbstverständlich können Sie sich den Schaden auszahlen lassen. Das Thema ist, dass Sie durch den entstandenen Schaden, nicht finanziell benachteiligt werden und man für diesen aufkommt.
“ Was bedeutet der Begriff Wertminderung? ”
Ein verunfalltes Fahrzeug, unterliegt trotz einer sach- und fachgerechten Instandsetzung einer Wertminderung. Aus diesem Grund steht Ihnen eine Wertminderung als Schadensersatzposition zu. Der sog. merkantile Minderwert gibt den Wertverlust eines verunfallten Fahrzeugs gegenüber eines identischen Fahrzeugs ohne Unfallschaden an. Der merkantile Minderwert wird im Schadensgutachten ermittelt.
“ Was bedeutet der Begriff Wiederbeschaffungswert und Restwert? ”
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert eines Fahrzeugs unmittelbar vor Unfalleintritt bzw. der Wert der aufgewendet werden muss um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Der Restwert ist der Wert eines Fahrzeugs im verunfallten Zustand.
“ Ab wann gilt der Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens? ”
Sobald die Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dieser liegt auch vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übersteigen.
Eine Reparatur ist wirtschaftlich erst dann sinnvoll, wenn die Reparaturkosten nicht um den Betrag von 30% des Wiederbeschaffungswertes übersteigen (130-Prozent-Regel).